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Förderung,Beispiele Praxis
Bafa,KfW
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Fördermaßnahmen (Querschnittstechnologien)
neu ab 1.1.2017 bis 2019
Querschnittstechnologien sind …
Elektrische Motoren und Antriebe
Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen
von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in
raumlufttechnischen Anlagen
Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in
Drucklufterzeugungsanlagen
Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen
innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Ausnahmen
sind der Richtlinie zu entnehmen).
Kälteanlagen …
Fördermöglichkeiten wurden zum 1.1.2017 erweitert
i.d.R. ist ein Sachkundiger in das Verfahren einzubeziehen z.B.
Wille Verfahrenstechnik & Engineering e.K.
Die Förderhöhe wird individuell berechnet, in Abhängigkeit des Kältemittels und der
Anlagenkonfiguration, die Beratung wird gefördert
Querschnittstechnologien werden in Einzelmaßnahmen und Optimierung technischer
Systeme unterschieden.
Die Förderung beträgt 20% für Großunternehmen 30% für KMU (bis 250 MA)
der jeweiligen Investitionssumme.
1.Einzelmaßnahmen:
Förderzuwendung bis 30.000,-€ pro Standort insgesamt.
Einzelmaßnahmen sind Einzelanlagen, Pumpen, Antriebe
2.Optimierung technischer Systeme (Einsatz eines Energieberaters (Bafa)
vorgeschrieben):
Förderzuwendung bis 100.000,-€ pro Fall
Sind Gesamtkonzepte, die von einem Experten (zugelassener Energieberater) erstellt
wurden mit den o.g. Bauteilen, die zu einer Energieinsparung von mindestens 25%
führen bezogen auf die bisherigen Systeme führen.
Dabei werden Planungs- und Installationskosten bis zu 30% (max. 3.000,-€) und
Beraterkosten bis 3000,-€ gefördert.
Einzelmaßnahmen können Bestandteil des Gesamtkonzeptes des
Energieberaters sein, umgekehrt jedoch nicht.
Punkt 2 (Optimierung technischer Systeme) kann Bestandteil einer Energieberatung Mittelstand
für KMU‘s sein, die wiederum zu 80% gefördert wird.
Warum einen Bafa-Energieberater (wie Wille Verfahrenstechnik)?
(Erfahrungsbericht)
A) Ohne Energieberater:
1. Die Praxis hat gezeigt, dass Anträge oftmals abgelehnt werden.
2. Das Abwicklungsverfahren bei der Bafa ist sehr kompliziert, nur schwer durchschaubar.
Fördergelder werden nicht ausgeschöpft oder auch garnicht ausgezahlt. Das Nachweisverfahren
(für Auszahlung) ist noch komplizierter. Es kann auch vorkommen, dass kein nachweis geführt
werden kann und die vorläufig bewilligten Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen.
Für den Nachweis ist ein Sachverständiger (Wille Verfahrenstechnik) erforderlich.
Hilfe bekommt der Antragsteller nicht.
3. Anbieter sind unterstützend beim Kunden für den Bafa-Antrag tätig, sehen aber nur ihr eigenes
Produkt. Nun entstehen Insellösungen und keine Systemlösungen, Insellösungen haben nicht
den hohen Energiespareffekt, wie Systemlösungen.
4. Die Förderung bei Eigenbeantragung betrifft nur Einzelanlagen, keine Systemlösungen.
Das bedeutet, die Bafa fördert nur einen Teil (also Einzelanlagen).
B) Mit Energieberater:
Mit Energieberater wird die ganze Peripherie mitgefördert inkl. Enerigeberater, also wesentlich mehr.
Mit Energieberater entstehen nun Systemlösungen, die einen hohen und effektiven Energie-
spareffekt hervorrufen.
Kosten:
Der Energieberater amortisiert sich sofort, insbesondere durch die
Förderung des Bundesministeriums (60% bei Großunternehmen, 80%
bei KMU).
Im Idealfall wird der Energieberater/Planer (gefördert) vor den Investitionen einbezogen.
Praxisbeispiele …
KfW:
Die KfW fördert alle möglichen Abwärmenutzungen in Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privat-
besitz befinden bzw. an denen Kommunen beteiligt sind. Die KfW fördert in Form eines zinsgünstigen
Kredites und eines Tilgungszuschusses in Höhe bis zu 50%. Die Einbindung eines akkreditierten
Energieberaters wie Wille Verfahrenstechnik ist dabei erforderlich.
Bafa:
A) Ein Kunde beantragt die Förderung für Ersatzbeschaffung Kompressoren nach dem Einzelverfahren.
Der Effizienznachweis wird zunächst über Herstellerangabe erstellt. Installation wird mitgefördert,
inklusive Möglichkeit der Wärmerückgewinnung in Form eines Wärmetauschers.
beantragt wird auch die Installation durch den Heizungsbauer (Wärmerückgewinnung zur
Heizung). Der Antrag wird nach Fristsetzung der Klärung abgelehnt wegen fehlendem Nachweis.
B) Ein Kunde beantragt die Förderung für Ersatzbeschaffung “Kompressoren” nach dem Einzelverfahren.
Der Effizienznachweis wird zunächst über Herstellerangabe erstellt. Installation wird mitgefördert,
inklusive Möglichkeit der Wärmerückgewinnung in Form eines Wärmetauschers.
Der Antrag wird bewilligt. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten muss der Effizienznachweis erbracht
werden, z.B. mit Messgeräten oder Berechnungen nach den vorgeschriebenen Verfahren.
Der Kunde kann den Nachweis nicht erbringen, die Fördergelder werden nicht ausgezahlt.
Die Ursache: Viele Kompressorhersteller setzen die Effizienzangabe der Abwärme von 70%
(Fördervoraussetzung) bei optimalen Bedingungen um, also maximaler Temperaturdifferenz (30 K).
Diese Bedingungen liegen zu 90% in der Praxis aber nicht vor. Der Heizungsbauer erkennt dies
nicht. Die Abwärme kann somit nur zur 1/3 eingespeist werden, der Effizienznachweis kann
damit auch nicht erbracht werden und die Förderung ist unwirksam.
C) Ein Kunde beantragt die Förderung für Ersatzbeschaffung Kompressoren mit Energieberater
nach dem Verfahren: Optimierung technischer Systeme. Der Energieberater erarbeitet ein Konzept
für den Kunden, das für den Kunden die bestmögliche Energieinsparung ergibt. Danach werden
die Partner ausgesucht, die dies umsetzen können (Angebote eingeholt). Im Unterschied zum Einzel-
verfahren wird nun wesentlich mehr gefördert, nämlich die gesamte Peripherie, wie Energiespeicher,
Einbindung in die Heizung usw.. Nach Installation wird der Effizienznachweis durch den Energieberater
gemessen, gerechnet usw.. Der Energieberater kümmert sich um Antrag, Abnahme, Effizienznachweis,
Einholung der Fördergelder, Kommunikation mit der Bafa. Der Antrag wird bewilligt und ausgezahlt.
Die Tätigkeit des Energieberaters wird dabei gefördert (60-80%, je nach Verfahren).
Hocheffiziente Anlagen für Unternehmen